Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2012,
Paragraph 8,
01.04.2012
Wenn Funktionen nach diesem Bundesgesetz von Frauen ausgeübt werden, so ist die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, zu verwenden.