Kurztitel

Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.04.2012

Text

Weibliche Form der Funktionsbezeichnungen

Paragraph 8,

Wenn Funktionen nach diesem Bundesgesetz von Frauen ausgeübt werden, so ist die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, zu verwenden.