Absatz eins,Der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller Glücksspielautomaten wird für Inhaber aufrechter Bewilligungen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten mit 1.7.2013 festgelegt.
Automatenglücksspielverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2012,
Paragraph 5
17.03.2012
30.06.2013