Fachstellen-/HaltungssystemeVO
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2012,
Paragraph 13
10.03.2012
Der für die Errichtung und Inbetriebnahme der Fachstelle in den ersten drei Jahren anfallende Mittelbedarf wird durch das Bundesministerium für Gesundheit bis zu einer Höchstgrenze von , 320.000,-- € für das Jahr 2012 sowie jeweils 250.000,-- € für die Jahre 2013 und 2014 getragen. Die Mittel werden auf Grund der im Finanzplan für das jeweilige Jahr veranschlagten Höhe - unter Beachtung der oben genannten Grenzen - in Teilbeträgen im Vorhinein bis 31. Mai des jeweiligen Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit ausbezahlt.