Absatz eins,Das Tierschutz-Kennzeichen zur Ausweisung von serienmäßig hergestellten Haltungssystemen und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör als tierschutzgesetzkonform (Paragraph 18, Absatz 8, TSchG) wird von der Fachstelle gemäß Paragraph 4, gestaltet.