Kurztitel

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2012

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Text

Artikel römisch zwei

  1. Absatz eins,Wo im AVG oder im VStG von Behörden gesprochen wird, sind darunter die Verwaltungsorgane zu verstehen, für deren behördliches Verfahren diese Bundesgesetze gemäß Artikel römisch eins, gelten.
  2. Absatz 2,Verwaltungsvorschriften im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze sind alle die verschiedenen Gebiete der Verwaltung regelnden, von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu vollziehenden Gesetze – dieses Bundesgesetz inbegriffen –, Verordnungen, Staatsverträge und unmittelbar geltenden Vorschriften des Unionsrechts.
  3. Absatz 3,Verwaltungsübertretungen im Sinne des VStG sind die von den im Absatz eins, bezeichneten Behörden zu ahndenden Übertretungen.