Absatz einsJede Form der audiovisuellen kommerzielle Kommunikation für Arzneimittel oder therapeutische Behandlungen, die nur auf Verschreibung erhältlich sind, sowie für Medizinprodukte, die einer Verschreibungspflicht gemäß einer Verordnung nach Paragraph 100, des Medizinproduktegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, unterliegen, ist untersagt.