Kurztitel

41. Nachtrag zum Arzneibuch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

25.02.2012

Text

Paragraph 2,

Die entsprechende bisher im Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe Grundwerk 2011, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Monographie mit den dazugehörigen Methoden, die durch die revidierte Monographie mit den dazugehörigen revidierten Methoden gemäß Paragraph eins, ersetzt wird, wird außer Kraft gesetzt.