Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2012,
Paragraph 29
01.04.2012
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.