- Ziffer einsSchulen zur fachlichen Weiterbildung, die bis zu vier Jahre umfassen:
- Litera aGewerbliche Meisterschulen für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Erweiterung der Fachbildung;
- Litera bWerkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung;
- Litera ckunstgewerbliche Meisterschulen zur fachlichen Weiterbildung von Personen, die ihre besondere Eignung hiefür durch die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung nachgewiesen haben;
- Ziffer 2Vorbereitungslehrgänge, die ein oder zwei Semester umfassen,
- Litera azur Vorbereitung zum Eintritt in den römisch III. Jahrgang einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt oder in einen Aufbaulehrgang entsprechender Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung für Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und eine Lehrabschlußprüfung in einem der Fachrichtung entsprechenden Lehrberuf erfolgreich abgelegt haben;
- Litera bzur Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische oder gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige ohne Aufnahmsprüfung für Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben. Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung zu bestimmen, daß Personen, die eine Lehrabschlußprüfung in einem der Fachrichtung entsprechenden Lehrberuf abgelegt und den Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, zum Eintritt in den römisch II. Jahrgang einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige berechtigt sind, sofern dies im Hinblick auf den Lehrabschluß und die Lehrpläne des betreffenden Vorbereitungslehrganges und der betreffenden Fachrichtung der Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige gerechtfertigt ist. Schüler, die eine Werkmeisterschule erfolgreich abgeschlossen haben und durch einen zusätzlichen Unterricht die Kenntnisse eines Vorbereitungslehrganges nachweisen, sind den Absolventen des betreffenden Vorbereitungslehrganges gleichgestellt; Vorbereitungslehrgänge sind in Modulen zu organisieren;
- Ziffer 3gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen für Berufstätige, welche in Semester zu gliedern und in Modulen zu organisieren sind.