Absatz eins,Wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich für
- Ziffer einselektrische Anlagen,
- Ziffer 2ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse römisch eins in Arbeitsstätten, es sei denn, die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hat ergeben, dass diese ausschließlich an Steckdosen einer elektrischen Anlage betrieben werden, die dem Paragraph 5, Ziffer eins, entspricht,
- Ziffer 3ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die im Bergbau oder bei Untertagebauarbeiten verwendet werden.