Kurztitel

Elektroschutzverordnung 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2012,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.03.2012

Abkürzung

ESV 2012

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Beachte

zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vergleiche B-ESV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2007,

Text

Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn ihre betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teile entweder in ihrem ganzen Verlauf isoliert oder durch ihre Bauart, Lage oder Anordnung oder durch besondere Vorrichtungen gegen direktes Berühren geschützt sind.
  2. Absatz 2,Absatz eins, gilt nicht
    1. Ziffer eins
      in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten,
    2. Ziffer 2
      in Sonderfällen, in denen die anerkannten Regeln der Technik dies erlauben.

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20007682

Dokumentnummer

NOR40136080