Absatz eins,Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat den Erhebungsgemeinden die bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstandenen Kosten wie folgt abzufinden:
- Ziffer einsmonatlich mit einem Pauschalbetrag für die Mitwirkung bei den Erhebungen gemäß Paragraph 4, Absatz eins,, der sich aus dem Grundbetrag in der Höhe von 3,58 Euro zuzüglich 0,42 Euro für jeden Beherbergungsbetrieb gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, Litera a und b und 0,12 Euro für jeden Beherbergungsbetrieb gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, Litera c bis h, Ziffer 5 und 6, bei denen eine Erhebung durchgeführt worden ist, errechnet;
- Ziffer 2für die Mitwirkung bei der Erhebung gemäß Paragraph 4, Absatz 2, zusätzlich ein Monatspauschalbetrag gemäß Ziffer eins,