Absatz eins,Auftraggeber haben einen Vergabevermerk über jeden vergebenen Auftrag, über jeden vergebenen Baukonzessionsvertrag, über jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und über jedes eingerichtete dynamische Beschaffungssystem bzw. einen Vermerk über den Widerruf eines Vergabeverfahrens anzufertigen, der mindestens Folgendes umfasst:
- Ziffer einsden Namen und die Anschrift des Auftraggebers,
- Ziffer 2Gegenstand und Wert des Auftrages, des Baukonzessionsvertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems,
- Ziffer 3die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl,
- Ziffer 4die Namen der ausgeschlossenen Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung, sowie die Namen der Bieter deren Angebote ausgeschieden wurden und die Gründe für das Ausscheiden,
- Ziffer 5den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebotes sowie – falls bekannt – den Anteil des Auftrages bzw. den Anteil an der Rahmenvereinbarung, den der erfolgreiche Bieter an Dritte weiterzugeben beabsichtigt,
- Ziffer 6– ausgenommen bei Baukonzessionsverträgen - die Begründung gemäß den Paragraphen 36 und 42 für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens, eines wettbewerblichen Dialoges oder eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung,
- Ziffer 7gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrages, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems verzichtet hat.