Weingesetz-Formularverordnung
BGBl. II Nr. 13/2012
§ 7
13.01.2012
Für die Meldung der Ernte von Lesegut zur Herstellung von Prädikatswein (Absichtsmeldung gemäß § 12 Abs. 3 Weingesetz 2009) ist vom Weinbautreibenden das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Absichtsmeldung zu verwenden. Für die Bestätigung über das Ergebnis der Lesegutkontrolle von Prädikatswein (Mostwäger-Bestätigung gemäß § 12 Abs. 6 Weingesetz 2009) ist das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Mostwägerbestätigung zu verwenden.