Ratingagenturenvollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2011,
Paragraph 2
29.12.2011
31.12.2014
Die FMA ist für den EWR-Mitgliedstaat Österreich sowohl die zuständige Behörde als auch die jeweils sektoral zuständige Behörde für die Zwecke der EG-Verordnung. Sie nimmt unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die einer zuständigen bzw. sektoral zuständigen Behörde gemäß der EG-Verordnung zukommenden Aufgaben und Befugnisse wahr. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit als zuständige oder sektoral zuständige Behörde hat sie insbesondere auch die Leitlinien nach Artikel 21, der EG-Verordnung zu berücksichtigen.