Absatz eins,Das Verzeichnis, das gemäß Paragraph 24, Absatz 2, EZG 2011 an die Europäische Kommission zu übermitteln ist, enthält für jede Bestandsanlage insbesondere
- Ziffer einsAngaben zur Identifizierung der Anlage und ihrer Grenzen in Form des Kenncodes der Anlage im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union;
- Ziffer 2Angaben zur Identifizierung jeder Unteranlage einer Anlage;
- Ziffer 3für jede Unteranlage mit Produkt-Referenzwert die installierte Anfangskapazität zusammen mit den jährlich produzierten Mengen des betreffenden Produkts für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2008;
- Ziffer 4für jede Anlage und jede Unteranlage Informationen darüber, ob die Anlage bzw. Unteranlage einem Sektor oder Teilsektor gemäß Anhang 2 zugeordnet ist;
- Ziffer 5für jede Unteranlage die gemäß Paragraph 7, Absatz 2, berechnete vorläufige jährliche Anzahl der im Zeitraum von 2013 bis 2020 kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate;
- Ziffer 6zusätzlich zu Ziffer 4, für Unteranlagen, die keinem Sektor oder Teilsektor gemäß Anhang 2 zugeordnet ist, die berechnete vorläufige jährliche Anzahl der im Zeitraum 2013 bis 2020 kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate gemäß Paragraph 7, Absatz 4,;
- Ziffer 7für jede Anlage die gemäß Paragraph 7, Absatz 9, berechneten vorläufigen Jahresgesamtmengen der im Zeitraum von 2013 bis 2020 kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate.