Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2011,
Anlage 2
01.01.2012
Tritt im Verhältnis zu Italien mit 1.1.2014 in Kraft.
Anmerkung, Anhang römisch zwei und die Änderung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2011, sind als PDF dokumentiert.)