Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2011,
BG
Paragraph 2 d
01.01.2012
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Der Fonds kann von jedem Rechtsträger Zuwendungen zur Gewährung von Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus und Unterstützung von Projekten entgegennehmen und zu diesem Zweck Verträge abschließen, in denen insbesondere die Art der Leistungen und Projekte zu regeln sind.
21.03.2018
10004989
NOR40134546