(8)Absatz 8,Die wesentlichen Beteiligungsgesellschaften, gruppiert nach verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen, sowie die Universitäten gem. Abs. 7 sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz in einem Beteiligungsspiegel (Anlage der RLV 2013) darzustellen, der zumindest folgende Angaben zu enthalten hat:Die wesentlichen Beteiligungsgesellschaften, gruppiert nach verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen, sowie die Universitäten gem. Absatz 7, sind im Anhang zur Eröffnungsbilanz in einem Beteiligungsspiegel (Anlage der RLV 2013) darzustellen, der zumindest folgende Angaben zu enthalten hat:
den Eigentumsanteil des Bundes,
den Stimmrechtsanteil des Bundes,
das gesamte Eigenkapital der jeweiligen Beteiligung,
den Eigenmittelanteil zum Stichtag 1. Jänner 2013.