Absatz eins,Die Protokollierung der Durchlaufstelle enthält keine personenbezogenen Daten. Durch die Unique-ID jeder Anfrage wird der Zusammenhang zwischen jeder Anfrage und deren Beantwortung ohne Personenbezug hergestellt.
Datensicherheitsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2011,
Paragraph 22
06.12.2011