Absatz eins,Ein Auskunftsbegehren eines berechtigten Benutzers auf Behördenseite wird in das Postfach des über die Durchlaufstelle ausgewählten Anbieters zugestellt. Die Durchlaufstelle ermöglicht die Auswahl mehrerer Anbieter. Die Spezifikation zur Durchlaufstelle hat ein System der Notifikation über den Eingang eines Auskunftsbegehrens in das Postfach des Anbieters vorzusehen. Die Abholung des Auskunftsbegehrens erfolgt manuell durch Zugriff auf das Postfach des Anbieters nach entsprechender Authentifizierung des Benutzers. Eine Abholung des Auskunftsbegehrens per Webservice kann in der Spezifikation zur Durchlaufstelle vorgesehen werden.