Kurztitel

Datensicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

06.12.2011

Text

Sicherheitsniveau der Anbindung

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Die Anbindung der Behörden an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsklasse 3 in der Portalverbundvereinbarung zu entsprechen.
  2. Absatz 2,Die Anbindung der Anbieter an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsstufe 3, Version 1.3 vom 24. Juli 2003, abrufbar unter „http://www.digitales.oesterreich.gv.at/DocView.axd?CobId=21832“ aus der Definition der Sicherheitsstufen in der Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich E-Government zu entsprechen.