Absatz einsEine Dienstzulage gebührt
- Ziffer einsden Direktorstellvertretern an Höheren Internatsschulen des Bundes,
- Ziffer 2den Direktorstellvertretern an Berufsschulen,
- Ziffer 3den Erziehungsleitern an Höheren Internatsschulen des Bundes,
- Ziffer 4den Erziehungsleitern am Bundes-Blindenerziehungsinstitut und am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung,
- Ziffer 5dem Erziehungsleiter am Schülerheim der Höheren technischen Bundeslehranstalt, Bundes-Handelsakademie und Bundes-Handelsschule Wien römisch III für Körperbehinderte (Sonderlehranstalt),
- Ziffer 6den Abteilungsvorständen an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten,
- Ziffer 7den Abteilungsvorständen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten,
- Ziffer 8den Abteilungsvorständen an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern,
- Ziffer 9den Abteilungsleitern an Pädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Akademien für ein Lehramt,
- Ziffer 10den Abteilungsleitern an Pädagogischen Akademien und Religionspädagogischen Akademien für die schulpraktische Ausbildung,
- Ziffer 11den Abteilungsleitern für die Übungsschulen, die Pädagogischen Akademien eingegliedert sind,
- Ziffer 12den Abteilungsleitern an Berufspädagogischen Akademien,
- Ziffer 13den Abteilungsvorständen (Abteilungsleitern) an Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Litera b, des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,, die mit Pädagogischen Instituten nach Bildungshöhe, Bildungsaufgabe und Organisationsstruktur vergleichbar sind,
- Ziffer 14den Abteilungsvorständen für Übungskindergärten und Übungshorte, die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik eingegliedert sind,
- Ziffer 15den Abteilungsvorständen für Übungsschülerheime und Übungshorte, die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik eingegliedert sind,
- Ziffer 16den Fachvorständen an mittleren und höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an höheren Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik und an höheren Lehranstalten für Tourismus (höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe),
- Ziffer 17den Fachvorständen an selbständig geführten Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik und an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik, die einer anderen Lehranstalt als einer höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik eingegliedert sind,
- Ziffer 18den Fachvorständen an selbständig geführten Hotelfachschulen und an Hotelfachschulen, die einer anderen Lehranstalt als einer höheren Lehranstalt für Tourismus (höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) eingegliedert sind.