Absatz eins,Als Vertragsbedienstete dürfen nur Personen aufgenommen werden, bei denen nachstehende Voraussetzungen zutreffen:
- Ziffer eins
- Litera abei Verwendungen gemäß Paragraph 6 c, die österreichische Staatsbürgerschaft,
- Litera bbei sonstigen Verwendungen die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt,
- Ziffer 2die volle Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit,
- Ziffer 3die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, sowie die Erfüllung der in besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen, und
- Ziffer 4ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren.