Gaswirtschaftsgesetz 2011
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2011,
Paragraph 61,
22.11.2011
Die Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, die Endverbraucher, deren Kundenanlage an ihr Netz angeschlossen ist, über energiesparende Maßnahmen im Allgemeinen und über die Möglichkeiten zur Einsparung und effizienten Nutzung von Gas im Besonderen zu beraten.