Gaswirtschaftsgesetz 2011
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2011,
Paragraph 43,
22.11.2011
Die Ausübung der Tätigkeit eines Fernleitungsnetzbetreibers oder eines Verteilernetzbetreibers bedarf einer Genehmigung der Regulierungsbehörde nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Die Genehmigung ist erforderlichenfalls unter Auflagen, Bedingungen oder befristet zu erteilen.