Absatz eins,Ziel der langfristigen Planung ist es,
- Ziffer einsdie Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 hinsichtlich
- Litera ader Deckung der Nachfrage an Transportkapazitäten zur Versorgung der Endverbraucher unter Berücksichtigung von Notfallszenarien,
- Litera bder Erzielung eines hohen Maßes an Verfügbarkeit der Transportkapazität (Versorgungssicherheit der Infrastruktur),
- Litera csowie der Kapazitätsanforderungen an den Ein- und Ausspeisepunkten zum Fernleitungsnetz sowie zu Speicheranlagen
zu planen, sowie - Ziffer 2die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan sowie dem koordinierten Netzentwicklungsplan gemäß Paragraphen 63, ff herzustellen;
- Ziffer 3den Infrastrukturstandard gemäß Artikel 6, der Verordnung (EU) Nr. 994 aus 2010, im Marktgebiet zu erfüllen sowie
- Ziffer 4die Transparenz in Bezug auf geplante und bereits beschlossene Netzerweiterungen und Netzertüchtigungen, inklusive des Zeitplanes der Investitionsprojekte, für den Markt zu erhöhen.