Absatz eins,Die theoretische Ausbildung erfolgt im Wege der Absolvierung der in Absatz 2, angeführten Seminarmodule; die Gesamtdauer beträgt 46 Ausbildungstage zu je acht Unterrichtsstunden.
Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2011,
Paragraph 8
01.11.2011