Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2011,
Paragraph 7
01.07.2012
Keiner Genehmigungspflicht unterliegt die Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn diese Güter nach Reparatur, Instandhaltung, Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken wieder in das Bundesgebiet zurückgesendet werden.