Kurztitel

Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.07.2012

Text

5. Abschnitt
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union

Ausnahmen von den Genehmigungspflichten

Paragraph 7,

Keiner Genehmigungspflicht unterliegt die Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn diese Güter nach Reparatur, Instandhaltung, Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken wieder in das Bundesgebiet zurückgesendet werden.