Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2011,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 13,
01.01.2011
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
1. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Jänner 2011 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft.
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, Absatz 3, mit 1. Jänner 2012 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2016,).
3. zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12,
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragspartnern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
17.02.2025
20007501
NOR40132345