Absatz eins,Die digitalen Daten der Hofkarte sind von der Agrarmarkt Austria als Zahlstelle für die Verwaltungskontrolle und für die Vor-Ort-Kontrolle heranzuziehen.
INVEKOS-GIS-V 2011
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 2011,
Paragraph 9
13.10.2011
26.08.2013
Gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden vergleiche Paragraph 10, Absatz eins,).