Absatz eins,Lage, Ausmaß und Nutzungsart der Referenzparzelle sind durch die autorisierten Stellen unter verpflichtender Mitwirkung des Antragstellers festzustellen.
INVEKOS-GIS-V 2011
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 2011,
Paragraph 8
13.10.2011
27.08.2014
Gilt für Beihilfeanträge, die für die Kalenderjahre ab 2012, daher ab Herbstantrag 2011, gestellt werden vergleiche Paragraph 10, Absatz eins,).