Kapitalmaßnahmen-VO
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2011,
römisch fünf
Paragraph 8
05.10.2011
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Nicht unter Paragraph 2, fallende Kapitalmaßnahmen bilden lediglich abwicklungs- oder buchungstechnische Vorgänge auf dem Depot ab oder bewirken Stammdatenänderungen bloß informativer oder administrativer Art und sind daher in steuerlicher Hinsicht unbeachtlich. Darunter fallen insbesondere die bloße Erneuerung der Wertpapierurkunde, Gesellschaftshinweise, Eigentümer- und Gesellschaftsversammlungen, Nennwährungsänderungen, Publikumsöffnungen, Zertifizierungshinweise, bloße Wertpapierkennnummeränderungen.
Eigentümerversammlung
25.04.2017
20007476
NOR40132119