Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

04.10.2011

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 174,60 und km 184,89 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.