Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,
Artikel 15
01.11.2011
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden nur zwischen den Parteien im Weg direkter Gespräche und/oder Verhandlungen auf diplomatischem Weg beigelegt.