Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,
Artikel 12
01.11.2011
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.