Die Wertentwicklung der vom OGAW in seinem Portfolio gehaltenen Vermögensgegenstände wird gegen die Wertentwicklung anderer Vermögensgegenstände ausgetauscht (Swap).
4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2011,
V
Paragraph 5,
01.09.2011
4. DeRiMV
37/02 Kreditwesen
Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
28.11.2019
20007420
NOR40131283