Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2011,
Paragraph eins
12.08.2011
Die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen (deren Entwürfen) und Spaltungsplänen in der Ediktsdatei hat durch einen Rechtsanwalt oder Notar über die auf der Internetseite www.edikte.justiz.gv.at im Bereich „Kundmachungen der Justiz“ bekannt gegebenen Zugangspunkte zu erfolgen.