Kurztitel

Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

12.08.2011

Text

Paragraph eins,

Die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen (deren Entwürfen) und Spaltungsplänen in der Ediktsdatei hat durch einen Rechtsanwalt oder Notar über die auf der Internetseite www.edikte.justiz.gv.at im Bereich „Kundmachungen der Justiz“ bekannt gegebenen Zugangspunkte zu erfolgen.