BGBl. II Nr. 246/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Inkrafttretensdatum
02.08.2011
Außerkrafttretensdatum
07.08.2011
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,(Anm.: Tritt mit 8.8.2011 in Kraft.)Anmerkung, Tritt mit 8.8.2011 in Kraft.)
(2)Absatz 2,Die E-Control hat den Tankstellenbetreibern zum Zweck der Preismeldung einen authentifizierten Zugang für die Dateneingabe über die elektronische Plattform und für die Dateneingabe per SMS zur Verfügung zu stellen. Die Tankstellenbetreiber haben sich dazu bei der E-Control registrieren zu lassen.