Kurztitel

Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

08.08.2011

Außerkrafttretensdatum

31.12.2028

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Paragraph 3,

Die E-Control ist verpflichtet, die übermittelten Daten für die Dauer von mindestens einem Jahr aufzubewahren. Sie hat quartalsweise die gemeldeten Daten in einem zusammenfassenden Bericht an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufzubereiten, wobei insbesondere Preisentwicklungen und Häufigkeit der Preisänderungen sowie der Abfragen darzustellen sind. Dieser Bericht der E-Control ist auch dem Verein für Konsumenteninformation und der Bundesarbeitskammer unter Übermittlung der elektronischen Datengrundlagen zur Verfügung zu stellen.

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026

Gesetzesnummer

20007391

Dokumentnummer

NOR40131005