Absatz eins,Die Generalversammlung besteht aus 23 Mitgliedern und zwar:
- Ziffer einssechs Vertreterinnen oder Vertretern, die durch den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen nominiert werden;
- Ziffer 2zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
- Ziffer 3einer Vertreterin oder einem Vertreter des Vereins zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten;
- Ziffer 4sechs Vertreterinnen oder Vertretern der Universitätenkonferenz;
- Ziffer 5vier Vertreterinnen oder Vertretern der Fachhochschulkonferenz;
- Ziffer 6zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz;
- Ziffer 7zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.