Absatz eins,Für die in den Paragraphen eins, und 3 vorgesehenen Formulare gilt:
- Ziffer einsIn den mit „< >“ gekennzeichneten Feldern sind die entsprechenden Angaben zu ergänzen.
- Ziffer 2Die Formulare können auch in anderen Formaten verwendet werden.
- Ziffer 3Im Formular können Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden, die im Hinblick auf eine Änderung der Rechtslage erforderlich sind.
- Ziffer 4Soweit dadurch die vorgeschriebenen Angaben nicht beeinträchtigt werden, können die Gliederung oder die Gestaltung des Formulars geändert und auf dem Formular sonstige Vermerke oder Abbildungen angebracht werden.