Absatz eins,Für Zustellungen gemäß dem 3. Abschnitt des Zustellgesetzes stehen folgende in der Anlage angeschlossene Formulare zur Verfügung:
- StrichaufzählungFormular 7 zu Paragraph 35, Absatz eins und 2 und Paragraph 36, des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung),
- StrichaufzählungFormular 8 zu Paragraph 35, Absatz eins und 2 des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung) und
- StrichaufzählungFormular 9 zu Paragraph 35, Absatz 2, des Zustellgesetzes (postalische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung).