Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 47 aus 2011,
Paragraph 2
27.07.2011
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.