Kurztitel

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.07.2011

Text

Paragraph eins,

Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

Verkauf im Ausland:

Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².

Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.