Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2011,
Paragraph eins
20.07.2011
Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.
Verkauf im Ausland:
Bebautes städtisches Grundstück, ehemaliges Generalkonsulat der Republik Österreich in Brasilien mit der Adresse, Avenida Atlantica, 3.804 – Copacabana – Rio de Janeiro im Grundflächenausmaß von rund 1.000 m².
Die Veräußerung der angeführten Liegenschaft hat bestmöglich zu erfolgen.