Fachhochschulgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 74 aus 2011,
BG
Paragraph 20
01.03.2012
30.06.2024
FHG
72/02 Studienrecht allgemein
Die Beurteilung einer Prüfung sowie einer wissenschaftlichen Arbeit ist für ungültig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde. Die Prüfung, deren Beurteilung für ungültig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen.
30.04.2024
10009895
NOR40129984