Absatz eins,Als Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig:
- Ziffer einsdie Staatsanwaltschaften am Sitz der Landesgerichte,
- Ziffer 2die Oberstaatsanwaltschaften am Sitz der Oberlandesgerichte
- Ziffer 3die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – WKStA).