Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Albanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2011,
01.07.2011
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
StF: BGBl. III Nr. 107/2011 (NR: GP XXIV RV 872 AB 952 S. 85. BR: AB 8406 S. 790.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Juli 2011 in Kraft.
(im folgenden: Vertragsparteien) überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu erleichtern,