Zusammenarbeit im Bereich Film
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
Artikel 12
23.06.2011
Die Vertragsparteien bekräftigen ihren Willen, in jedem der Länder der Vertragsparteien die Verbreitung und Auswertung der Filme aus dem jeweils anderen Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.