Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich Film

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

23.06.2011

Text

Artikel 12

Förderung der Verbreitung von Filmen aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten

Die Vertragsparteien bekräftigen ihren Willen, in jedem der Länder der Vertragsparteien die Verbreitung und Auswertung der Filme aus dem jeweils anderen Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.