Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2011,
19.05.2011
Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
StF: BGBl. III Nr. 98/2011
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 19. Mai 2011 in Kraft getreten.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (im Folgenden „die BWB“) und der Föderale Antimonopoldienst (Russische Föderation) (im Folgenden "FAS Russlands"), nachfolgend als "die Parteien" bezeichnet,
in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik zu fördern,
im Bestreben, günstige Bedingungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Sinne des Memorandums of Understanding zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) vom 2. September 2009 zu schaffen,
gestützt auf die Grundsätze der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Nutzens,
unter Betonung der entscheidenden Rolle der Wettbewerbspolitik für die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Staaten der Parteien,
haben folgendes vereinbart: